Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Geltungsbereich, Kundeninformationen und Vertragsgrundlagen

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung für alle Kaufverträge zwischen der AV Nice Pools GmbH und den Verbrauchern, die über unsere Geschäftsräume (Ausstellungsstandorte) Waren kaufen, sofern nicht ausdrücklich im Kaufvertrag etwas Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt. Die Vertragssprache ist Deutsch.

(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

(3) Mit Unterzeichnung des Kaufvertrages, spätestens jedoch mit der widerspruchslosen Entgegennahme der Auftragsbestätigung erkennt der Besteller die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen als wesentlichen Bestandteil des Vertrages an.

(4) Alle Vereinbarungen, die zwischen der AV Nice Pools GmbH und dem Besteller im Zuge der Ausführung des Kaufvertrages geschlossen werden, sind im Kaufvertrag schriftlich niederzulegen.

 

§ 2 Zustandekommen eines Kaufvertrags und Widerrufsrecht

(1) Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit

AV Nice Pools GmbH

Werinherstraße 3

81541 München

Amtsgericht München, HRB 285502

Geschäftsführer: Oleksii Shakhraichuk

Steuernummer: 143/117/10282

USt.-ID: DE362 200 302

zustande.

(2) Ein Besteller, der ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, hat gemäß nachstehenden Regelungen ein Widerrufsrecht, ausschließlich in den Fällen, in denen der Vertrag ausnahmsweise außerhalb der Geschäftsräume von AV Nice Pools GmbH geschlossen wurde und für die Herstellung des Vertragsgegenstands nicht eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die Leistung eindeutig nicht auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten ist. In allen anderen Fällen steht dem Besteller auch als Verbraucher kein Widerrufsrecht zu.

 

§ 3 Leistungsumfang der AV Nice Pools GmbH

(1) Soweit nicht ausdrücklich und in Schriftform etwas Abweichendes im Kaufvertrag vereinbart wurde, sind folgende Leistungen ausdrücklich nicht Vertragsgegenstand und nicht Aufgabe von AV Nice Pools GmbH:

- die Lieferung der Ware zum Bestimmungsort;

- das fachgerechte Erstellen der Baugrube sowie die Überprüfung der Bodenverhältnisse auf dem Baugrundstück und benachbarten Grundstücken soweit diese Einfluss auf das Baugrundstück haben können;

- Kran-, Erd- und Betonarbeiten sowie Kernlochbohrungen sowie die Abdichtung der Kernlochbohrungen;

- die Montage der Ware am Bestimmungsort;

- die Montage der Technik samt Zubehör;

- der Frischwasser-, Wasser-, Strom- und Heizungsanschluss;

- die Beschaffung von behördlichen oder sonstigen Genehmigungen.

Die vorbezeichneten Leistungen sind ausschließlich Aufgabe des Bestellers. Die damit verbundenen Mehrkosten gehen zu Lasten des Bestellers.

(2) Der Besteller stellt höchstvorsorglich die AV Nice Pools GmbH von der Haftung in Bezug auf Mängel oder Mangelfolgeschäden, die auf einer nicht ordnungsgemäßen bzw. fachgerechten Durchführung der vorbezeichneten Leistungen beruhen im gesetzlich zulässigen Rahmen umfassend frei. Eine Prüf- und Hinweispflicht bezüglich vorstehender Leistungen besteht seitens der AV Nice Pools GmbH nicht. Die AV Nice Pools GmbH erklärt ausdrücklich, hierfür nicht die erforderliche umfassende Sachkenntnis zu besitzen und haben zu müssen.

(3) Im Rahmen der Ausführung der vorstehenden Leistungen, die durch den Besteller zu erbringen sind, ist der Besteller ausschließlich dafür verantwortlich, dass die arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben sowie die Vorgaben der Berufsgenossenschaften eingehalten werden. Eine Verantwortlichkeit von AV Nice Pools GmbH ist hierfür nicht gegeben. Ansprüche gegen AV Nice Pools GmbH aus der Verletzung dieser Vorgaben bestehen nicht.

 

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Angeboten von AV Nice Pools GmbH liegen die am Tag der Angebotsabgabe gültigen Preislisten zugrunde. Die Angebotspreise sind grundsätzlich freibleibend, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

(2) Von AV Nice Pools GmbH angegebene Zeichnungen, Katalogabbildungen, Abmessungen, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur annähernd und damit unverbindlich und beanspruchen keine Vollständigkeit und Richtigkeit. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Besteller von AV Nice Pools GmbH ausdrücklich in Schriftform eine Zusicherung gefordert und diese ebenfalls in Schriftform seitens AV Nice Pools GmbH ausdrücklich abgegeben wurde.

(3) An Angebotspreise, die im Vertrag ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet wurden, hält sich AV Nice Pools GmbH einen Monat ab Angebotsabgabe gebunden.

(4) Alle Preise verstehen sich - soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes ergibt - ab Werk oder Lager des Zulieferers von AV Nice Pools GmbH ohne Fracht - und Verpackungskosten zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(5) Angebote, Kostenvoranschläge, Modelle, Zeichnungen, Druckvorlagen, Berechnungen, Werbe- und Informationsmaterial sowie Vertrags- und Lieferunterlagen verbleiben im Eigentum von AV Nice Pools GmbH. AV Nice Pools GmbH behält sich das Urheber- und Nutzungsrecht an diesen Unterlagen ausdrücklich vor.

(6) AV Nice Pools GmbH behält sich das Recht vor, durch technische Fortschritte bedingte Änderungen an den Erzeugnissen von AV Nice Pools GmbH vorzunehmen, ohne dass der Besteller hieraus Rechte herleiten könnte, sofern nur unwesentliche Abweichungen der Beschaffenheit des Leistungsgegenstandes damit einhergehen.

(7) Der Besteller hat die Möglichkeit der Zahlung per Vorkasse, PayPal, Kreditkarte( Visa, Mastercard, American Express). Hat der Besteller die Zahlung per Vorkasse gewählt, so verpflichtet er sich, den Kaufpreis unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.

(8) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder dem Vertrag nichts Abweichendes ergibt und es sich ausschließlich um einen Schwimmbadverkauf ohne Montage- und/oder sonstige Werkleistungen handelt, ist der Kaufpreis innerhalb von 8 Werktagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

(9) Handelt es sich um einen Schwimmbadverkauf einschließlich Lieferung und des Einbaus beim Besteller so sind, soweit im Vertrag nichts Abweichendes vereinbart ist, 40% des Auftragswertes mit der Auftragserteilung, 50% nach Lieferung des Schwimmbeckens sowie 10% nach Einbau des Schwimmbeckens einschließlich der gegebenenfalls vertraglich vereinbarten weiteren Werkleistungen zur Zahlung fällig.

(10) Verschiebt sich der Lieferzeitpunkt aus Gründen, die AV Nice Pools GmbH nicht zu vertreten hat, so wird die Zahlung bei Bereitstellung der Ware im Werk oder Lager bzw. im Werk und Lager des Zulieferers von AV Nice Pools GmbH zum vereinbarten Liefertermin fällig.

(11) Gerät der Besteller mit der Zahlung in Verzug, so ist AV Nice Pools GmbH berechtigt, ab diesem Zeitpunkt Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen. AV Nice Pools GmbH behält sich insoweit vor, einen höheren Schaden nachzuweisen.

(12) Ist der Besteller mit der Bezahlung von Rechnungen oder der Abnahme bestellter Materialen mehr als 10 Kalendertage in Verzug, so ist AV Nice Pools GmbH berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung vorzunehmen oder alternativ Sicherheit wahlweise sowohl in Form einer Bankbürgschaft gemäß § 232 Absatz 2 BGB oder einer der in § 232 Absatz 1 BGB vorgesehenen Form zu verlangen.

 

§ 5 Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht

Der Besteller ist zur Aufrechnung gegen die Ansprüche von AV Nice Pools GmbH nur berechtigt, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt wurden, die AV Nice Pools GmbH diese anerkannt hat oder wenn seine Forderungen unstreitig sind. Zur Aufrechnung gegen Ansprüche von AV Nice Pools GmbH ist der Besteller auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht. Als Käufer darf der Besteller ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.

 

§ 6 Liefer- und Leistungszeit

(1) Liefertermine oder Lieferfristen sind zwischen dem Besteller und AV Nice Pools GmbH schriftlich zu vereinbaren.

(2) Falls AV Nice Pools GmbH einen ausdrücklich als verbindlich vereinbarten Liefertermin oder eine ausdrücklich als verbindlich vereinbarte Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder wenn AV Nice Pools GmbH aus einem anderen Grund in Verzug gerät, so muss der Besteller der AV Nice Pools GmbH eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung deren Leistung setzen. Wenn AV Nice Pools GmbH diese Nachfrist fruchtlos verstreichen lässt, so ist der Besteller berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

(3) Vorbehaltlich der Einschränkungen nach nachfolgendem § 7 haftet AV Nice Pools GmbH  dem Besteller gegenüber im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt, oder der Besteller infolge eines Lieferverzugs, den AV Nice Pools GmbH zu vertreten hat, berechtigt ist, sich auf den Fortfall seines Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen.

(4) AV Nice Pools GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, sofern dies dem Besteller zumutbar ist.

 

§ 7 Rechte bei Verzug und Mängeln; Haftung

(1) Soweit die gelieferte Ware nicht den 

a) subjektiven Anforderungen entspricht, d.h. nicht die zwischen dem Besteller und AV Nice Pools GmbH vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich nicht für die nach dem geschlossenen Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet oder nicht mit dem vereinbarten Zubehör und den vereinbarten Anleitungen, wie z.B. Montage- und Installationsanleitungen, übergeben wird,

b) objektiven Anforderungen entspricht, d.h. sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet, oder nicht eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen derselben Art üblich ist oder die der Käufer erwarten kann unter Berücksichtigung der Art der Sache und/oder der öffentlichen Äußerungen, die von dem Verkäufer oder einem anderen Glied der Vertragskette oder in deren Auftrag, insbesondere in der Werbung oder auf dem Etikett, abgegeben wurden, oder nicht der Beschaffenheit einer Probe oder eines Musters entspricht, die oder das AV Nice Pools GmbH dem Besteller vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt hat, oder nicht mit dem Zubehör einschließlich der Verpackung, der Montage- oder Installationsanleitung sowie anderen Anleitungen übergeben wird, deren Erhalt der Käufer erwarten kann, oder

c) Montageanforderungen entspricht (sofern eine Montage durchzuführen ist),

so ist AV Nice Pools GmbH zur Nacherfüllung verpflichtet.

(2) In Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen von AV Nice Pools GmbH enthaltene Abbildungen oder Zeichnungen sind nur annähernd maßgebend, soweit die darin enthaltenen Angaben nicht von AV Nice Pools GmbH ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind; insoweit stellen Abweichungen der gelieferten Ware auch keinen Mangel der objektiven Anforderungen der Ware im Sinne des vorstehenden Absatzes dar. Gleiches gilt, wenn AV Nice Pools GmbH mit dem Besteller ausdrücklich und gesondert eine Abweichung von den objektiven Anforderungen an die Ware vereinbart hat.

(3) Die Nacherfüllungspflicht trifft AV Nice Pools GmbH nicht, wenn AV Nice Pools GmbH aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist.

(4) Die Nacherfüllung erfolgt nach der Wahl des Bestellers durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung neuer Ware (Nachlieferung). Dabei muss der Besteller die Ware der AV Nice Pools GmbH zum Zwecke der Nacherfüllung zur Verfügung stellen. Ferner muss  der Besteller eine angemessene Frist zur Nacherfüllung der AV Nice Pools GmbH gewähren. Der Besteller ist während der Nacherfüllung nicht berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Hat AV Nice Pools GmbH die Nachbesserung zweimal vergeblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.

(5) Der Besteller kann Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels erst dann geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Unberührt bleibt das Recht des Bestellers, weitergehende Schadensersatzansprüche nach Maßgabe der folgenden Absätze geltend zu machen.

(6) AV Nice Pools GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von AV Nice Pools GmbH, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haftet AV Nice Pools GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen für sonstige Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von AV Nice Pools GmbH, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist, haftet AV Nice Pools GmbH uneingeschränkt nach dessen Vorschriften.

AV Nice Pools GmbH haftet auch im Rahmen einer Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie, sofern eine solche bezüglich der gelieferten Ware abgegeben wurde. Treten Schäden ein, die zwar darauf beruhen, dass die von AV Nice Pools GmbH garantierte Beschaffenheit oder Haltbarkeit fehlt und treten diese Schäden jedoch nicht unmittelbar an der von AV Nice Pools GmbH gelieferten Ware ein, so haftet AV Nice Pools GmbH hierfür nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie von AV Nice Pools GmbH umfasst ist.

(7) Beruht ein Schaden aufgrund von Verzug oder wegen eines Mangels auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also der einfach fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller als Käufer regelmäßig vertrauen darf (wie z.B. die fristgemäße Lieferung der Ware), so ist die Haftung von AV Nice Pools GmbH auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Das Gleiche gilt, wenn dem Besteller Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen.

(8) Weitergehende Haftungsansprüche gegen AV Nice Pools GmbH bestehen nicht und zwar unabhängig von der Rechtsnatur der von dem Besteller gegen AV Nice Pools GmbH erhoben Ansprüche. Hiervon unberührt bleibt die Haftung von AV Nice Pools GmbH nach vorstehendem Absatz 6.

 

§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag das Eigentum von AV Nice Pools GmbH.

(2) Der Besteller tritt hiermit im Voraus sämtliche Forderungen an AV Nice Pools GmbH ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der gelieferten Ware oder aus anderen Gründen gegen seinen Abnehmer zustehen bzw. erwachsen. AV Nice Pools GmbH nimmt bereits jetzt die Abtretungserklärung des Bestellers an. Die Abtretung gilt unabhängig davon, ob die gelieferte Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterveräußert wurde. Zur Einziehung der Forderungen bleibt der Besteller auch nach dieser Abtretung berechtigt. Unberührt hiervon bleibt das Recht von AV Nice Pools GmbH, die Forderung selbst einzuziehen. AV Nice Pools GmbH verpflichtet sich jedoch, die Forderung solange nicht einzuziehen, wie der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und vor allem kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Ist dies der Fall, so kann AV Nice Pools GmbH vom Besteller fordern, dass er AV Nice Pools GmbH gegenüber die abgetretenen Forderungen unverzüglich bekannt gibt sowie deren Schuldner und alle weiteren zum Einzug der Forderung erforderlichen Angaben macht. Darüber hinaus verpflichtet sich der Besteller, den jeweiligen Schuldnern die Abtretung unverzüglich offenzulegen.

 

§ 9 Schlussbestimmung, anzuwendendes Recht

Auf alle mit AV Nice Pools GmbH geschlossenen Verträge findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

 

Widerrufsbelehrung

 

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (AV Nice Pools GmbH, Werinherstraße 3, 81541 München, E-Mail: office@nicepools.shop) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Widerrufsfolgen

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Für die Rückgabe ist - soweit möglich - die Originalverpackung zu verwenden. Bei der Rücksendung technischer Geräte sind sämtliche Garantie- und Serviceunterlagen beizufügen. Sie können die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.

 

Stand Januar 2024

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